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Class "Joomla\Plugin\Behaviour\Taggable\Extension\Taggable" not found
Remove the following file: / Lösche die folgende Datei: /administrator/cache/autoload_psr4.php
Quelle: https://docs.joomla.org/J4.x:Class_Joomla%5CPlugin%5CBehaviour%5CTaggable%5CExtension%5CTaggable_not_found
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Wie funktioniert das mit der Mwstsenkung ?
Die Mwst muss auf der Rechnung ausgewiesen werden und zwar zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistungserbringung. Das Rechnungsdatum ist nicht maßgeblich.
Das heisst, wenn
ein Kunde am 30.06.2020 kauft und das Teil am 1.7.2020 verschickt wird - müssen die reduzierten Mwst-Beträge auf die Rechnung: 16%/5%.
ein Kunde am 30.06.2020 kauft und das Teil am 30.06.2020 verschickt wird - müssen die regulären Mwst-Beträge auf die Rechnung: 19%/7%. Auch wenn die Rechnung erst am 02.07.2020 gestellt wird.
ein Kunde am 30.12.2020 kauft und das Teil am 30.12.2020 verschickt wird- müssen die reduzierten Mwst-Beträge auf die Rechnung : 16%/5%. Auch wenn die Rechnung erst am 02.01.2021 gestellt wird.
ein Kunde am 30.12.2020 kauft und das Teil am 02.01.2021 verschickt wird- müssen die regulären Mwst-Beträge auf die Rechnung: 19%/7%.
Schwierig wird das ganze dann bei Vorrauszahlungen zb. per Paypal. Hier müssten dann je nach Liefer- bzw. Leistungsdatum die Mwstreduzierung wieder zurückgezahlt werden. Unter Umständen sind dann die Kosten höher als die Reduzierung.
Da bei den meisten Systemen eh der Bruttopreisklausel/Bruttofixpreis angegeben ist und sich die Mwst daraus errechnet -- kann es sich der Leistende überlegen, ob er dem Kunden den Steuervorteil weitergibt.
Für die meisten kleineren bis mittleren Unternehmen würden die Kosten der Preisreduzierung - also einmal reduzieren(01.07.2020) und einmal erhöhen(01.01.2021) sowieso höher ausfallen, als der Mehr-Umsatz der Kunden dann bringt. (Außer er hat einen Webdesign - Wartungsvertrag)
z.b. eine Gastronomie müsste ihre Speisekarten neu drucken lassen, um den reduzierten Preis weiterzugeben. --- Na ja vielleicht gibt's ja à Schnapserl oder Schnäpsle.
Einige geben den Preis weiter, indem sie nichts reduzieren und am Ende der Rechnung zb. 2,52% Mwstnachlass geben. Warum nicht 3% ??. (Also 19-16 = 3%).
Das ergibt sich rechnerisch:
100,-- € Netto | 100,--€ Netto |
16,-- € 16% Mwst | 19,--€ 19% Mwst |
--------- | --------- |
116,-- € Endpreis | 119,--€ der Preis steht auf dem Preisetikett |
2,9988 € 2,52% - Mwstnachlass | |
--------- | |
116,-- € Endpreis |
bei 3% würde dem Händler zuviel abgezogen werden.
Fazit: Für die Mwst-Beträge gilt das Liefer- bzw. Leistungserbringungdatum.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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